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Grunderwerbsteuer im Unternehmen
Grunderwerbsteuer im Unternehmen , Dieses neue Handbuch befasst sich mit den für Unternehmen besonders relevanten Aspekten der Grunderwerbsteuer (GrESt) und erläutert die anspruchsvollen Regelungen. Es ist themenbezogen aufgebaut , um Praktikern den Zugang zur jeweils einschlägigen Problematik zu erleichtern. Die Autorinnen und Autoren des Werkes stammen aus allen relevanten Bereichen und erläutern die Sachverhalte, mit denen sie tagtäglich befasst sind. Das für die Praxis konzipierte Handbuch stellt die wichtigsten Themen und Schwerpunkte in den Vordergrund . Orientierung für die Praxis Die Grunderwerbsteuer (GrESt) hat sich in den letzten Jahren zu einer echten Unternehmenssteuer entwickelt. Ihr unterliegen nicht nur Rechtsgeschäfte, die auf die Übertragung von Grundstücken gerichtet sind, sondern auch solche, mit denen Anteile an grundbesitzenden Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften übertragen werden. Unternehmen und ihre Berater müssen die grunderwerbsteuerlichen Voraussetzungen und Auswirkungen also immer im Blick behalten. Themen: Unterschiedliche Grundstücksübertragungen innerhalb eines Unternehmens oder Konzerns Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften Besonderheiten bei Familienunternehmen und börsennotierten Unternehmen Umwandlungen Fragen der ertragsteuerlichen Behandlung, der Bewertung, des Verfahrens und der Compliance Autoren aus der Praxis Die Autorinnen und Autoren kommen aus Richterschaft, Finanzverwaltung und Beratung. Sie verfügen über langjährige Praxiserfahrung und beleuchten die Themen aus allen Blickwinkeln. Ihre Erläuterungen sind praxisnah und mit einer Vielzahl von Beispielfällen angereichert. So machen sie die besonderen unternehmensbezogenen Probleme der Grunderwerbsteuer greif- und lösbar. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230905, Produktform: Leinen, Redaktion: Loose, Matthias~Broemel, Karl~Mörwald, Frieder B., Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage 2023, Keyword: Anteilsübertragungen; Grunderwerbsteuer; Unternehmen, Fachschema: Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache~Abgabe - Abgabenordnung - AO~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz, Fachkategorie: Steuer- und Abgabenrecht, Warengruppe: HC/Steuern, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXVII, Seitenanzahl: 1083, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Verlag: Schmidt , Dr. Otto, Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Länge: 245, Breite: 182, Höhe: 48, Gewicht: 1540, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0016, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wie oft muss ich den Vermieter zur wohnungsbesichtigung reinlassen?
Wie oft muss ich den Vermieter zur Wohnungsbesichtigung reinlassen? In der Regel muss der Vermieter das Recht haben, die Wohnung zu besichtigen, um den Zustand zu überprüfen oder potenzielle Mieter zu zeigen. Es gibt jedoch keine festgelegte Anzahl von Besichtigungen, die der Vermieter durchführen darf. Es sollte jedoch angemessen sein und im Voraus vereinbart werden. Es ist wichtig, dass der Vermieter sich an die gesetzlichen Bestimmungen hält und die Privatsphäre des Mieters respektiert. Es empfiehlt sich, dies im Mietvertrag oder in einer separaten Vereinbarung festzuhalten.
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Wann darf der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?
Der Vermieter darf die Nebenkosten erhöhen, wenn sich die Betriebskosten erhöhen, beispielsweise durch gestiegene Energiepreise oder höhere Kosten für die Müllabfuhr. Die Erhöhung muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein und der Vermieter muss die Mieter rechtzeitig über die geplante Erhöhung informieren. Zudem muss er eine plausible Begründung für die Erhöhung der Nebenkosten liefern. Mieter haben zudem das Recht, die Abrechnung der Nebenkosten zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen.
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Was tun wenn Vermieter Nebenkosten nicht zurückgezahlt?
Was tun, wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht zurückzahlt? Zuerst sollte man den Vermieter schriftlich auffordern, die ausstehenden Beträge zu erstatten. Falls dies nicht fruchtet, kann man sich an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, alle relevanten Unterlagen wie Nebenkostenabrechnungen und Zahlungsnachweise bereitzuhalten. In manchen Fällen kann auch eine Mediation zwischen Mieter und Vermieter helfen, eine Lösung zu finden. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Rückzahlung der Nebenkosten zu kümmern, um mögliche Fristen nicht zu verpassen.
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Wer bekommt Original Mietvertrag Mieter oder Vermieter?
Der Original Mietvertrag wird in der Regel dem Mieter ausgehändigt. Dieser hat das Recht, den Vertrag zu prüfen und zu unterzeichnen, bevor er in Kraft tritt. Der Vermieter behält in der Regel eine Kopie des Vertrags für seine eigenen Unterlagen. Es ist wichtig, dass beide Parteien eine Kopie des unterzeichneten Vertrags besitzen, um eventuelle Unstimmigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich ist es jedoch der Mieter, der den Original Mietvertrag erhält.
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Ist der Mietvertrag bei Kündigung wegen Eigenbedarf nichtig?
Nein, der Mietvertrag ist nicht automatisch nichtig, wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt. Der Vermieter kann den Mietvertrag kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder bestimmte andere Personen benötigt. Der Mieter hat jedoch das Recht, die Kündigung anzufechten, wenn er der Meinung ist, dass der Eigenbedarf nicht ausreichend begründet ist.
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Was tun wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht zahlt?
Wenn der Vermieter die Nebenkosten nicht zahlt, sollte man zunächst versuchen, das Problem direkt mit ihm zu klären. Falls das nicht erfolgreich ist, kann man sich an den Mieterschutzbund oder einen Anwalt wenden, um rechtliche Schritte einzuleiten. Es ist wichtig, alle Unterlagen und Belege bezüglich der Nebenkosten griffbereit zu haben, um die Forderungen zu belegen. In manchen Fällen kann auch das Einschalten des örtlichen Mieterschutzvereins oder des zuständigen Mietervereins hilfreich sein. Letztendlich kann im schlimmsten Fall eine Klage vor Gericht notwendig sein, um die ausstehenden Nebenkosten einzufordern.
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Ist ein Mietvertrag gültig wenn der Vermieter nicht unterschrieben hat?
Ein Mietvertrag ist grundsätzlich gültig, auch wenn der Vermieter nicht unterschrieben hat. Entscheidend ist vielmehr, ob beide Parteien den Vertrag mündlich oder schriftlich vereinbart haben und ob die wesentlichen Vertragsbedingungen klar festgelegt sind. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn der Vermieter später behauptet, den Vertrag nie abgeschlossen zu haben. Es ist daher ratsam, alle Vereinbarungen schriftlich festzuhalten und im Zweifelsfall rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
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Darf ein Vermieter ab 01/2023 eine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbaren?
Ja, ein Vermieter darf ab dem genannten Datum eine Vorauszahlung der Nebenkosten vereinbaren. Die genaue Höhe der Vorauszahlung sollte jedoch angemessen und transparent sein und auf der Grundlage der voraussichtlichen Nebenkosten des Mieters berechnet werden. Der Vermieter ist verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen und dem Mieter innerhalb einer bestimmten Frist vorzulegen.
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