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  • Kohlbecker, Günter: Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer
    Kohlbecker, Günter: Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer

    Gebäudeenergiegesetzt Informationen für Immobilieneigentümer , Die Erhöhung der Treibhausgase in der Atmosphäre entsteht unter anderem durch das Verbrennen fossiler Brennstoffe, z. B. durch das Heizen in Wohngebäuden. Ebenso ist erkennbar, dass die Klimaerwärmung auch die Forderung nach kühlen Räumen ankurbelt und somit ein Mehrfaches an Energie verbraucht wird. Die Konsequenz daraus ist für uns, die Art des Heizens auf Klimaneutralität umzustellen und auch das Umfeld gegen die Erwärmung zu wappnen. Ein Schwerpunkt gibt die Regierung beim Thema Heizung vor. Also ist es an der Zeit, dass sich Haus- und Wohnungseigentümer Gedanken machen, wie sie durch Änderungen bzw. Anpassungen ihr eigenes Gebäude fit für die Zukunft machen können. Dabei ist zu bedenken, dass bei einem Gebäude jede Änderung auch eine Verschiebung beziehungsweise Änderung an einer anderen Stelle bewirkt. Alle energiesparenden Maßnahmen belasten den Geldbeutel. Die Kosten für Material, Handwerker etc. fallen sofort an, die entstehenden Einsparungen, z. B. bei den Strom- und Heizkosten, machen sich aber erst im Laufe der Zeit bemerkbar. Es gilt also zu entscheiden, welche Maßnahmen eignen sich und sind gut umsetzbar? Welche (gesetzlichen) Verpflichtungen haben Immobilieneigentümer? Dieses Buch hilft dabei, rechtliche Grundlagen und die eigenen Vorstellungen in Einklang zu bringen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 24.90 € | Versand*: 0 €
  • Praher, Gerhard: EIOLO und INARDA - Informationen II - Der Dialog
    Praher, Gerhard: EIOLO und INARDA - Informationen II - Der Dialog

    EIOLO und INARDA - Informationen II - Der Dialog , Dieses Buch, das auf telepathischem Wege von den beiden plejadischen Wesen "EIOLO und INARDA" an Gerhard Praher übermittelt wurde, spricht sehr viele Bewusstseinsthemen an. Es ist Ratgeber und Hilfestellung für viele Fragen des täglichen Lebens, wissenschaftlicher Phänomene und des spirituellen Seins. Lasse Dich ein auf diesen ungewöhnlichen Dialog, der Dir leicht verständliche Antworten auf Deine Fragen gibt. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 19.90 € | Versand*: 0 €
  • Bresser Junior 40-640x Mikroskop mit smartem Zubehör mit QR-Code für zusätzliche Informationen
    Bresser Junior 40-640x Mikroskop mit smartem Zubehör mit QR-Code für zusätzliche Informationen

    Mit dem Bresser Junior 40-640x Mikroskop mit intelligentem Zubehör mit QR-Code für zusätzliche Informationen Experimentierset ist der optimale Start in die Welt der Mikroskopie garantiert. Dieses Set besteht aus 75 Teilen, sodass du sofort loslegen kannst.

    Preis: 59.90 € | Versand*: 0.00 €
  • Weinbrenner, Lars: Kündigung
    Weinbrenner, Lars: Kündigung

    Kündigung , Zum Werk Die Broschüre aus der Reihe "Arbeitshilfen für Betriebsräte" gibt Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit Kündigungen. Sie behandelt zum einen die unterschiedlichen Kündigungsgründe und die einzuhaltenden Fristen während des gesamten Kündigungsverfahrens. Zum anderen erläutert die Broschüre, in welchen Fällen Beschäftigte vor Kündigungen geschützt sind und inwieweit Sonderrechte bei Betriebsratsmitgliedern eingreifen. Ferner werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats ausführlich dargestellt. Vorteile auf einen Blick leicht verständliche Erläuterung für die komplexe Thematik Fragestellungen und Antworten aus der Praxis mit kurzen Einführungen, Mustern und den wichtigsten Fragen und Antworten Zur Neuauflage Die Neuauflage bringt die Broschüre auf den aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung. Zielgruppe Für Betriebsräte, arbeitnehmervertretende Anwaltschaft, Gewerkschaften, Verbände. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 22.90 € | Versand*: 0 €
  • Wie oft wohnungsbesichtigung nach Kündigung?

    Wie oft Wohnungsbesichtigung nach Kündigung stattfinden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel werden Besichtigungen so oft wie nötig durchgeführt, um einen neuen Mieter zu finden. Dies kann je nach Nachfrage und Lage des Objekts variieren. Es ist wichtig, dass Vermieter und Mieter sich über die Häufigkeit der Besichtigungen einig sind, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Letztendlich sollte das Ziel sein, die Wohnung so schnell wie möglich wieder zu vermieten, um Leerstand zu vermeiden.

  • Was muss im Mietvertrag stehen Nebenkosten?

    Im Mietvertrag müssen die Nebenkosten klar definiert sein, damit Mieter wissen, welche Kosten sie zusätzlich zur Kaltmiete tragen müssen. Dazu gehören beispielsweise Heizkosten, Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Straßenreinigung und eventuell auch die Kosten für die Hausverwaltung. Es ist wichtig, dass im Mietvertrag auch festgehalten wird, wie die Nebenkosten abgerechnet werden, ob pauschal oder nach Verbrauch. Zudem sollten auch Regelungen zur jährlichen Nebenkostenabrechnung und eventuellen Nachzahlungen oder Rückzahlungen im Mietvertrag enthalten sein. Es ist ratsam, den Mietvertrag genau zu prüfen und bei Unklarheiten oder fehlenden Angaben den Vermieter um Aufklärung zu bitten.

  • Was darf der Vermieter bei wohnungsbesichtigung?

    Was darf der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung? Der Vermieter hat das Recht, die Wohnung zu besichtigen, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß gepflegt wird und keine Schäden entstanden sind. Er darf jedoch nicht ohne Ankündigung oder Einverständnis des Mieters die Wohnung betreten. Der Vermieter sollte sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und die Privatsphäre des Mieters respektieren. Es ist wichtig, dass der Vermieter die Wohnungsbesichtigung im Voraus ankündigt und einen geeigneten Termin mit dem Mieter vereinbart.

  • Welche Nebenkosten darf Vermieter abrechnen?

    Welche Nebenkosten darf Vermieter abrechnen? Vermieter dürfen dem Mieter nur die tatsächlich angefallenen Nebenkosten in Rechnung stellen, die im Mietvertrag vereinbart wurden. Dazu zählen beispielsweise Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Hausmeisterdienste und Grundsteuer. Nicht umlagefähig sind hingegen Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und Reparaturen, die nicht unter die Betriebskosten fallen. Mieter haben das Recht, die Nebenkostenabrechnung zu prüfen und gegebenenfalls Einsicht in die entsprechenden Belege zu verlangen.

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  • Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten
    Vermietungsratgeber I Ratgeber für private Vermieter I Mietverträge I Nebenkostenabrechnung I Übergabeprotokoll I Kündigung Vermietungsratgeber I Immobilien verwalten und vermieten

    Wenn Sie als Vermieter rechtliche und finanzielle Fehler vermeiden wollen, sollten Sie sich rechtzeitig mit den mietrechtlichen und steuerlichen Regelungen und Grundsätzen befassen. Dabei will Ihnen dieser Ratgeber helfen. Sie lernen Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis kennen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen Hilfe: von der Mietersuche bis zur Kündigung mit Musterbriefen und Vorlagen zum Download mit steuerlichen Hinweisen und Tipps mit praxisnahen Beispielen.

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    Nemeth, Peter: Praxistipps für die Wohnungssuche

    Praxistipps für die Wohnungssuche , Der praktische Begleiter bei der Wohnungssuche Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung ist, sieht sich einer Vielzahl offener Fragen gegenüber: Miete oder Eigentum, Alt- oder Neubau? Welche Angebote sind als unseriös einzustufen, was hingegen lohnt sich - und worauf sollte man bei der Besichtigung einer Immobilie unbedingt achten? Peter und Irene Nemeth teilen in diesem Ratgeber ihr umfassendes Know-how und bieten ein Nachschlagewerk für jede Situation rund um die Wohnungssuche. "Praxistipps für die Wohnungssuche" gibt einen umfassenden Überblick über alle relevanten Informationen - von rechtlichen Fragen bis hin zu Tipps für eine professionelle Besichtigung und Hinweisen für das Erkennen notwendiger Sanierungsmaßnahmen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften

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  • Was für Informationen braucht man für einen Mietvertrag?

    Für einen Mietvertrag benötigt man in der Regel Informationen über den Vermieter und den Mieter, wie Name, Adresse und Kontaktdaten. Zudem müssen Angaben zur Mietwohnung gemacht werden, wie die genaue Adresse, die Größe der Wohnung und die Mietkosten. Auch die Dauer des Mietverhältnisses, die Kündigungsfrist und eventuelle Nebenkosten müssen im Vertrag festgehalten werden. Darüber hinaus können auch Regelungen zu Haustieren, Untervermietung und Renovierungsarbeiten Teil des Mietvertrags sein. Es ist wichtig, dass alle Informationen klar und verständlich im Vertrag festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden.

  • Was ist eine außerordentliche Kündigung Mietvertrag?

    Eine außerordentliche Kündigung eines Mietvertrags ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrags durch eine der Parteien aufgrund bestimmter schwerwiegender Gründe. Diese Gründe können beispielsweise Vertragsverletzungen, Zahlungsrückstände, unzumutbare Beeinträchtigungen oder andere schwerwiegende Verstöße sein. Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung, die in der Regel unter Einhaltung einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist erfolgt, kann eine außerordentliche Kündigung sofort wirksam werden. Es ist wichtig, dass die Gründe für die außerordentliche Kündigung klar und nachweisbar sind, da sie ansonsten rechtlich angefochten werden kann. In solchen Fällen ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann gilt Kündigung Mietvertrag als zugestellt?

    Die Kündigung eines Mietvertrags gilt als zugestellt, wenn sie dem Vermieter persönlich übergeben wurde oder wenn sie per Einschreiben mit Rückschein verschickt wurde. Alternativ kann die Kündigung auch durch einen Boten oder Zustelldienst überbracht werden. Wichtig ist, dass der Vermieter die Kündigung tatsächlich erhalten hat, um sie als zugestellt anzusehen. Es empfiehlt sich daher, die Zustellung der Kündigung auf eine nachvollziehbare Art und Weise zu dokumentieren.

  • Hat der Vermieter ein Recht auf wohnungsbesichtigung?

    Ja, der Vermieter hat grundsätzlich das Recht auf eine Wohnungsbesichtigung, allerdings muss er dies rechtzeitig ankündigen und die Privatsphäre des Mieters respektieren. In der Regel sollte die Besichtigung zu angemessenen Zeiten stattfinden und der Mieter sollte darüber informiert werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. bei einem akuten Notfall oder wenn der Mieter bereits gekündigt hat. Letztendlich ist es wichtig, dass sowohl der Vermieter als auch der Mieter ihre Rechte und Pflichten kennen und respektieren.

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